Im

Detail

Geschäftsordnung und Spesenreglement

1. Grundlagen
Der Vorstand von «Ideas for Future» beschliesst die folgende Geschäftsordnung gestützt auf Art. 10 der Statuten vom 3. Oktober 2022.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Zweck
Die vorliegende Geschäftsordnung regelt in Ergänzung zu den Statuten die Befugnisse und Verfahren der Organe und die Spesenvergütung von «Ideas for Future». Sie hält zusätzlich die für die ordentliche Geschäftsführung notwendigen Regelungen fest.

2.2. Finanzen
Die finanziellen Kompetenzen der einzelnen Gremien sind im Anhang 1 geregelt.

3. Geschäftsstelle

3.1. Unterstellung Geschäftsführerin/Geschäftsführer
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist direkt der Präsidentin oder dem Präsidenten unterstellt.

3.2. Funktion und Aufgaben
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Sie/er leitet alle zweckdienlichen Massnahmen zur Erreichung der statutarischen Ziele ein bzw. bereitet diese vor.

  • Sie/er führt die Geschäftsstelle und die laufenden Geschäfte im Rahmen der Statuten und der Beschlüsse der Organe.

  • Sie/er stellt den Verkehr mit den Mitgliedern in Sachfragen und Vereinsangelegenheiten sicher.

  • Sie/er nimmt mit beratender Stimme an den Vorstands- und Geschäftsausschusssitzungen teil.

  • Sie/er informiert den Vorstand über die laufenden Geschäfte.

3.3. Stellvertretung
Bei Abwesenheit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers werden deren Entscheidungs- und Vertretungsaufgaben von der bezeichneten Stellvertreterin oder vom bezeichneten Stellvertreter übernommen.

4. Anstellung Mitarbeitende, Stellenprofile

Anstellungsverträge werden vom Vorstand und von der Geschäftsführung unterzeichnet. Die Stellenprofile erstellt die Geschäftsführung in Absprache mit dem Vorstand. 

5. Zeichnungsberechtigung
a) Für die verpflichtende Zeichnung für den Verein gilt grundsätzlich die Kollektivunterschrift der Präsidentin oder des Präsidenten und der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers. Im Verhinderungsfall zeichnen ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.

b) Für den alltäglichen administrativen Geschäftsverkehr zeichnen die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder in Absprache mit dieser oder diesem die übrigen Geschäftsstellenmitarbeitenden. 

c) Der Arbeitsvertrag der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten und der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten unterzeichnet. 

6. Spesen

6.1. Vorstand
Vorstandsmitgliedern werden die Kosten für ÖV-Tickets und Verpflegung bei Vorstandssitzungen, Teilnahme an Anlässen und der Mitgliederversammlung bezahlt.

6.2. Geschäftsstelle
Bei Arbeitseinsätzen ausserhalb der Geschäftsstelle werden Mitarbeitenden die Kosten für ÖV-Tickets vergütet. Nach Absprache mit dem Vorstand werden maximal die Hälfte der Kosten eines SBB-Generalabonnements 2. Klasse sowie die vollen Kosten eines SBB-Velo-Pass und eines Einstellplatzes am Bahnhof übernommen. Nehmen Mitarbeitende an einem Anlass teil und müssen sich dort selbst verpflegen oder sind aus anderen Gründen gezwungen, sich ausserhalb der Geschäftsstelle zu verpflegen, haben sie Anspruch auf eine Pauschalvergütung von CHF 30.— pro Mahlzeit.

6.3. Spesenabrechnung
Belege, die der Spesenabrechnung beigelegt werden müssen, sind Originaldokumente wie Quittungen, quittierte Rechnungen, Kassenbons, Kreditkartenbelege und Fahrtspesenbelege.

7. Änderungen an dieser Geschäftsordnung
Änderungen an dieser Geschäftsordnung erfolgen durch den Vorstand.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Gesetzliche Bestimmungen
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB.

8.2. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde vom Vorstand am 30.11.2023 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.